Was Leistet Au-PAir?

Flexible Kinderbetreuung und Haushaltshilfe bis zu 30 Stunden pro Woche

  • Flexible Kinderbetreuung: Kinder wecken, kindergarten- / schulfertig machen, Frühstück vorbereiten und den Kindern servieren, Pausenbrote vorbereiten und mitgeben, in den KiGa/ zur Schule begleiten, Mittagessen für Kider kochen, aus dem KiGa abholen, Hausaufgaben betreuen, mit dem Kind spielen, zum Spielplatz begleiten und dort betreuen, Babysiting, Kinderbetreuung im Urlaub etc.
  • Leichte Haushaltshilfe: Bügeln, für die Kinder kochen, Spülmaschine ausräumen, Staubsaugen etc. Kein Einsatz im eigenen Betrieb, Gastronomie, Hotel, Ferienwohnung. Erwerbstätigkeit außerhalb des Haushaltes der Gastfamilie ist für Au-Pair nicht gestattet und wird arbeitsrechtlich verfolgt

Welche Rechte Hat Au-Pair?

  • nicht mehr als 30 Std. pro Woche Arbeit
  • nicht mehr als 6 Std. pro Tag arbeiten (sollte es doch mehr werden, müssen die Überstunden mit der Freizeit ausgeglichen werden)
  • mind. 1,5 zusammenhängende Tage pro Woche frei
  • min. einmal im Monat ist der freie Tag am Wochenende
  • nicht weniger als 4 freie Abende pro Woche
  • Zeit für den Sprachkurs soll frei gehalten werden
  • monatlich 260.- € Taschnegeld
  • monatlich 50.- € Zuschuss für den Sprachkus
  • bezahlte Fahrkarte zum nächsten geeigneten Sprachkurs oder ein PKW (das entscheiden Sie)
  • für jeden Monat, den Au-Pair bei Ihnen verbracht hat, stehen ihr / ihm 2 Tage bezahlten Urlaub
  • Er / sie hat abschließbares beheiztes Zimmer mit Tageslicht und Mindestgröße 8m².
  • Au-Pair ist kranken-, unfall- und haftpflichtversichert