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Gf.:
Henselbergstr. 20
66571 Eppelborn
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( Vor- und Familienname beider
Eheleute)
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Mit Unterzeichnung dieses Vertrags, beauftragt die Familie
_________ im folgenden Gastfamilie genannt, die Agentur Au-Pair-Schiff unter Berücksichtigung der beigefügten Merkblätter von der Bundesanstalt für Arbeit ein Au-Pair seiner
Agentur, nach der Wahl der Gastfamilie, zu vermitteln.
§ 1 Aufgaben der Au Pair Agentur
Au-Pair-Schiff Im Folgenden werden die zu erbringenden
Leistungen aufgeführt.
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Die Agentur Au-Pair-Schiff informiert die Gastfamilie
ausführlich über die derzeitigen Bestimmungen des Au-Pair Programms in Deutschland.
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Überlassung von Bewerberdaten wie z.B. komplette
Adressangaben, Fragebogen, Foto, (wenn vorhanden auch Referenzen, Anschreiben, und Sprachzeugnisse) der Au-Pair Bewerber.
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Hilfestellung im Antragsverfahren (Erstellung von
Einladungsschreiben und Au-Pair Vertrag) sowie bei der Abwicklung der Visums bzw. Einladungsformalitäten und der Arbeitsgenehmigung.
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Betreuung der Gastfamilie sowie der/s Au-Pair während des
gesamten Aufenthaltes der /s Au-Pair bei der Gastfamilie.
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Als Serviceleistungen stellt die Au-Pair Agentur
Au-Pair-Schiff auf Wunsch die Austauschmöglichkeit von Adressen anderer Au-Pairs im Rahmen des Datenschutzes, steht als kompetenter Ansprechpartner während des gesamten
Aufenthaltes zur Verfügung.
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Die Au-Pair Agentur Au-Pair-Schiff ist grundsätzlich
Ansprechpartner für alle die Vermittlung und den Aufenthalt betreffenden Fragen. Sie steht der/dem Au-Pair und der Gastfamilie während des gesamten Aufenthaltes zur
Verfügung.
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Empfehlung mindesten eines Telefonats mit dem
potentiellen Au-Pair vor der Entscheidungsfindung
§ 2 Aufgaben der Gastfamilie
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Integrierung des Au-Pair's in die Familie
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Freie Kost und ein eigenes, beheizbares, ausreichend möbliertes Zimmer
(verschließbare Tür, Fenster mit Tagesslicht, Mindestgröße 8m²) im Haus, in der Wohnung oder im Wohnhaus der Familie, zur Verfügung zu stellen. Familienanbindung
muss gewährleistet sein.
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Die häusliche Mithilfe umfasst - incl. Babysitting – max. 6
Stunden pro Tag bei max. 30 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit ist flexibel gestaltbar.
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Gewährung von mind. 1 1/2 freien Tagen pro Woche, die
mindestens einmal pro Monat auf ein Wochenende fallen. Die / der Au-Pair sollte die Möglichkeit haben, ihre / seine Religion ausüben zu können.
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Gesetzliche Feiertage des Gastlandes sind grundsätzlich frei
oder werden durch Freizeit ausgeglichen.
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Ein monatliches Taschengeld von 260.- € an das Au-Pair bar
auszuzahlen. Eine von der Gastfamilie zu verantwortende geringere Arbeitszeit erlaubt keine Kürzung des Taschengeldes. Die Taschengeldfortzahlung erfolgt im
Krankheitsfall bis zum Auslaufen des Vertrages, jedoch längstens 6 Wochen.
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Eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr bis zur
Stätte des geeigneten Sprachkurses zu bezahlen oder Fahrdienste zu leisten.
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Die Familie garantiert dem Au-Pair die freie Zeit für den
Besuch des geeigneten Sprachkurses.
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Bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen während eines
Aufenthaltes von 12 Monaten. Bei kürzerem Aufenthalt als ein Jahr: 2 Werktage pro vollem Monat.
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Die Gastfamilie holt das Au-Pair bei der Ankunft in
Deutschland, am vereinbarten Treffpunkt ab. Sollte dies nicht möglich oder von der Gastfamilie gewünscht sein, sind die Kosten für einen entsprechenden Transport von der
Gastfamilie zu tragen. Wird von der Gastfamilie eine Abholung durch die Agentur Au-Pair-Schiff gewünscht, so erfolgt dies gegen eine Kostenerstattung von 0,70 € pro gefahrenes
Kilometer.
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Den bzw. das Au-Pair rechtzeitig vor Ankunft für die
ganze Aufenthaltsdauer ausreichend gegen Krankheit, Haftpflicht und Unfall, privat zu versichern.
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Die Gastfamilie muss den / das Au-Pair sofort bei Ankunft in
Deutschland bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden und beim Arbeitsamt eine Arbeitsgenehmigung beantragen. Des Weiteren muss das Visum nach 3 Monaten verlängert
werden. Alle anfallenden Gebühren bei Visumsangelegenheiten im Gastland des Au-Pairs trägt die Gastfamilie.
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Die Gastfamilie meldet den Ankunftstermin des Au-Pairs bzw.
bei Wechsel-Au-Pairs, die erfolgreiche Visumsumschreibung sowie (Kündigung, Umzug etc.) in schriftlicher Form sofort der Agentur.
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Die Gastfamilie ist nicht berechtigt, bei einer Kündigung des
Au-Pair Verhältnisses, die Organisation der Heimreise bzw. der möglichen Weitervermittlung ohne Absprache mit der Agentur ihr zu überlassen. Bei Zuwiderhandlungen steht der
Agentur Au-Pair-Schiff eine Tagespauschale in Höhe von 100.- € zuzüglich Fahrtkosten in Höhe von 0,70 € pro gefahrenes Kilometer
zu. Diese sind von der Gastfamilie zu tragen.
§ 3 Es fallen folgende Gebühren an
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Bei Au-Pair's aus nicht EU /EWR Staaten mit einer
Aufenthaltsdauer von 12 Monaten beläuft sich die Gesamtgebühr auf 400,- €.
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Bei Au-Pairs aus EU /EWR Staaten mit einer
Aufenthaltsdauer von 12 Monaten beträgt die Vermittlungsgebühr 479,- €.
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Bei jeder fünften Folgevermittlung durch die Au-Pair
Agentur Au-Pair-Schiff für ein 12 Monats Au-Pair, ausgenommen Au-Pair aus Eigeninitiative und Wechsel Au-Pair, ermäßigt sich die Vermittlungsgebühr auf 200,-
€.
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Hat die Gastfamilie ein Au-Pair durch Eigeninitiative (z.B.
Au-Pair von Freunden oder Urlaubsbekanntschaften gefunden) und möchte nur die Einladungsformalitäten erledigt bekommen, so ermäßigt sich der Betrag auf 150,-
€.
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Für die Vermittlung
der Au-Pair, die ihre Familie wechseln, verlangt die Agentur Au-Pair-Schiff bei einer Visumsrestlaufzeit von 9 - 12 Monaten 379.- €; von
06 - 08 Monaten 315.- €; von 03 - 05 Monaten 210.- €.
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Die Visumsrestlaufzeit ist die maximal, mögliche
Visumsdauer incl. der maximal, möglichen Verlängerungsmöglichkeiten zum Zeitpunkt der Vermittlung. Die Anreisekosten des Wechsel Au-Pairs trägt die neue Gastfamilie in
Höhe einer Bahnfahrkarte zweiter Klasse. Es handelt sich um eine Dienstleistung, die erbracht werden muss und unabhängig davon ist, ob das Au-Pair Verhältnis erfolgreich zu
Ende geführt wurde.
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Bei vorzeitiger Beendigung des Au-Pair Verhältnisses durch
das Au-Pair, welches für 12 Monate eingeladen wurde, verrechnet die Agentur Au-Pair-Schiff anteilig die Vermittlungsgebühr auf eine neue Vermittlung für
diese Gastfamilie durch die Agentur Au-Pair-Schiff.
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Die Gastfamilie ist nicht berechtigt die Vermittlungsgebühr
oder einen Teil davon, von dem Au - Pair zurück zu verlangen.
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Sollte ein Au-Pair während der Bearbeitungszeit vom Vertrag
zurück treten oder ein Visum wird aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Gastfamilie liegen, abgelehnt, so erstattet die Agentur Au-Pair-Schiff die
Vermittlungsgebühr zurück, abzüglich die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50.- €. (Dies gilt nicht für Eigeninitiativ Bewerbungen).
10. Sollte die Gastfamilie der Agentur oder dem Au-Pair gegenüber die Vermittlung
fest zugesagt haben und später den Auftrag stornieren, so ist eine Kostenpauschale in Höhe von 170,- € für die bereits erbrachten Leistungen, an die Au-Pair Agentur
Au-Pair-Schiff zu entrichten. Die Agentur behält sich vor, höhere Kosten durch Nachweis geltend zu machen.
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Die Agentur Au-Pair-Schiff bietet in dem Fall
der vorzeitigen Trennung, sofern die Familie sich nicht vertragswidrig verhalten hat, eine einmalige kostenlose Neuvermittlung aus dem Bestand der eigenen Kandidaten. Die
Gastfamilie muss vor Ablauf von 4 Wochen nach Eintreffen der / des Au-Pair's schriftlich und mit Angabe von wichtigen Gründen mitteilen, dass ein harmonisches Miteinander
nicht möglich ist und der Aufenthalt in der Familie daher beendet werden muss. Des Weiteren muss die Rechnungsstellung der Au-Pair Agentur Au-Pair-Schiff fristgerecht von der
Gastfamilie beglichen worden sein
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Bei Zahlungsverzug erhebt die Agentur
Au-Pair-Schiff eine Mahngebühr in Höhe von 10% des Gesamtbetrags. Die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.
§4 Haftungsausschluss
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Beiden Parteien ist es bekannt, dass es sich bei der Leistung
der Agentur Au-Pair-Schiff um eine Dienstleistung handelt, die bezahlt werden muss, unabhängig davon, ob das Au-Pair Verhältnis erfolgreich zu Ende geführt wird oder
nicht.
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Der Gastfamilie wird die Möglichkeit gegeben, durch
Überlassung der Bewerberdaten, sich mit seinem zukünftigen Au-Pair telefonisch sowie schriftlich im Vorfeld intensiv auszutauschen. Dadurch werden Schadensansprüche sowie
Gebührenrückerstattung, die nicht Vertraglich vereinbart sind, ausgeschlossen.
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Mündliche Nebenabreden mit dem Au-Pair sowie mit der Agentur
Au-Pair-Schiff haben keine Gültigkeit.
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Die Angaben, die von dem Bewerber in schriftlicher Form
(Fragebogen, Referenzen, Fotos Anschreiben, Lebenslauf, etc.) gegeben werden, sind von der Haftung ausdrücklich ausgeschlossen und entbinden nicht von der Entrichtung der
Gesamtgebühr. Die Agentur Au-Pair-Schiff hat auf die Richtigkeit der Angaben keinen Einfluss.
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Auch unvorhergesehene Komplikationen, wie z.B. eine
wesentliche Verspätung des Ankunftstermins oder intensive Mitarbeit der Gastfamilie bei den Visumsangelegenheiten, haben keinen Einfluss auf die vereinbarte Gesamtgebühr.
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Die Au-Pair Agentur Au-Pair-Schiff haftet nicht für eventuell
zusätzlich entstandene Kosten.
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Verursacht die Agentur Au-Pair-Schiff durch seine
Vermittlungstätigkeit aus irgendeinem Grund einen Schaden, so haftet sie nur mit dem Nachweis des Vorsatzes.
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Die Agentur Au-Pair-Schiff haftet nicht für Schäden die das
Au-Pair mittelbar sowie unmittelbar verursacht hat. Weder gegenüber der Gastfamilie noch gegenüber Dritten. Es wird nicht gehaftet für Zahlungsverpflichtungen, die das Au-Pair
mit der Gastfamilie oder Dritten eingegangen ist.
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Die Agentur Au-Pair-Schiff haftet nicht für Ausfallzeiten,
die durch das Au-Pair bei plötzlicher Absage, durch Visumsablehnungen der Botschaften oder sonstigen Behörden auftreten können.
§ 5 Sonstiges
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Die Gastfamilie ist einverstanden, dass ihre Daten
ausschließlich an Au-Pairs (bzw. Gastfamilien), Kontaktpersonen, Partneragenturen des Au-Pairs sowie Institutionen weitergegeben werden, soweit dies zweckgebunden und im
zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit bzw. Qualitätssicherung (z.B. für die Organisation von Au-Pair-Treffen) erfolgt. Die Agentur weist
ausdrücklich darauf hin, dass bei der Übertragung durch offene Netze, eine Einsichtnahme durch Dritte in Daten, selbst wenn diese geschützt oder verschlüsselt werden, nicht
ausgeschlossen werden kann.
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Durch Weitergabe von den persönlichen Daten der Gastfamilie
an Partneragenturen sowie an Au-Pairs, wird eine initiativ Bewerbung von dem Au-Pair ausgeschlossen. Das heißt: Durch eine direkte Anfrage (Bewerbung) von Au-Pairs bei der
Gastfamilie, die durch Weiterleitung der Adresse von der Agentur Au-Pair-Schiff erfolgte, ist eine Reduzierung der Gebühr ausgeschlossen.
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Der Gastfamilie ist es ausdrücklich untersagt, Daten bzw.
Adressen von Partneragenturen sowie Au-Pairs, die von der Agentur Au-Pair-Schiff angeboten wurden, an Dritte weiterzuleiten oder zu missbrauchen. Für jeden Fall der
Zuwiderhandlung ist ein Schadenersatz in Höhe von 5.000.- Euro zu zahlen. Das Recht einer Strafanzeige bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei einer Abwerbung einer / s Au-Pair,
die durch die Agentur Au-Pair-Schiff zur Verfügung gestellt wurde, steht der Agentur die doppelte Vermittlungsgebühr zu.
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Die Gastfamilie erklärt, dass sie von der Agentur
Au-Pair-Schiff über die Bestimmung der Arbeitserlaubnis für Au-Pairs in der BRD in Kenntnis gesetzt wurde. Das heißt, alle Au-Pairs aus nicht EU/EWR Staaten benötigen vor
Antritt der Au-Pair Tätigkeit eine gültige Arbeitsgenehmigung. Eine Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis ist nach SGB § 404 strafbar.
§ 6 Schlussbestimmung
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Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, wobei
auf die Schriftform nur schriftlich verzichtet werden kann.
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Sollten Teile dieses Vertrags ungültig oder unwirksam sein,
sind die Vertragsparteien verpflichtet, Regelungen zu treffen, die der gewollten am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Auf den Rest des Vertrages hat dies keine
Auswirkungen.
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Als Gerichtstand wird 66111 Saarbrücken vereinbart.
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Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland
anzuwenden. Hiermit erkläre ich, dass ich die Agentur Au-Pair-Schiff mit der Vermittlung eines Au-Pairs beauftrage. Die AGB sowie die Au-Pair Info für Gastfamilien der BA
sind mir bekannt und ich erkenne diese hiermit ausdrücklich an.
Ort, Datum: ________________________________
Unterschrift beider
Gasteltern Unterschrift
der Au-Pair Agentur Au-Pair-Schiff
(bei
Eheleuten)
Mit der Bitte um Rücksendung eines Exemplars nur per Fax oder
Post.
Die Gastfamilie beauftragt die Agentur
Au-Pair-Schiff die Weiterleitung der Unterlagen in das Heimatland des Au-Pairs, per DHL zu veranlassen. Die Kosten werden der Gastfamilie vorab in Rechnung gestellt und nach
Geldeingang, die Dokumente per DHL versandt. Die Höhe der Kosten für den DHL Versand belaufen sich, je nach Zustellungsland auf ca.50-65.- €. Diese Gebühr wir nicht
zurückerstattet. Durch den Versand per DHL wird gewährleistet, dass die
Dokumente schnellstmöglichst und sicher bei dem Au-Pair ankommen und keine Zeitverzögerung entsteht. Sollte dieses nicht gewünscht sein, werden die Unterlagen per Einschreibebeleg
ins Ausland versandt. Dies kann zu Zeitverzögerungen und sogar zum Nichterhalt der Dokumente in den Heimatländern führen.
Unterschrift beider
Gasteltern zur Erteilung des Versandes per DHL: _________________________________
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